Nach über einem Jahr gefangen im Cinema-Lockdown hat „Black Widow“ am 8. Juli endlich die Kinoleinwände erobert - zumindest einige (wir berichteten). Zeitgleich erschien das neue MCU-Kapitel auch im VIP-Stream via Disney+. Doch genau diese Entscheidung hat jetzt rechtliche Konsequenzen. Wie unter anderem Variety berichtete, hat Scarlett Johansson eine Klage gegen Disney forciert.
Der Vorwurf: Vertragsbruch. Demnach hat die 36-Jährige gestern ein Schriftstück im Los Angeles Superior Court einreichen lassen, das die Entscheidungen seitens Disney an den Pranger stellt. Ihr Vertrag habe demnach keine Klausel enthalten, die ein Release via Disney+ rechtfertigen würde. Mehr noch: Johanssons Anwälte erklärten, dass der Vertrag explizit besagen würde, „Black Widow“ würde exklusiv im Kino erscheinen. Der zeitgleiche Release im Stream habe die Ticketverkäufe negativ beeinflusst und dazu geführt, dass das neue MCU-Kapitel finanziell nur mäßig überzeugen konnte.
Einer der Hauptgründe für die Klage dürfte aber Scarlett Johanssons Vergütung sein. Hätte „Black Widow“ bestimmte Zuschauerhürden überschritten, hätte Johansson spezielle Boni kassiert.
Gerechtfertigt oder Eigentor? Das wird sich nun zeigen. Disney selbst äußerte sich bereits zu der Klage, zeigte sich in erster Linie enttäuscht von Scarlett Johanssons Handeln. Die Corona-Pandemie hätte nach neuen Ansätzen verlangt, um Filme einem größtmöglichen Publikum präsentieren zu können.
Der Vorwurf: Vertragsbruch. Demnach hat die 36-Jährige gestern ein Schriftstück im Los Angeles Superior Court einreichen lassen, das die Entscheidungen seitens Disney an den Pranger stellt. Ihr Vertrag habe demnach keine Klausel enthalten, die ein Release via Disney+ rechtfertigen würde. Mehr noch: Johanssons Anwälte erklärten, dass der Vertrag explizit besagen würde, „Black Widow“ würde exklusiv im Kino erscheinen. Der zeitgleiche Release im Stream habe die Ticketverkäufe negativ beeinflusst und dazu geführt, dass das neue MCU-Kapitel finanziell nur mäßig überzeugen konnte.
Einer der Hauptgründe für die Klage dürfte aber Scarlett Johanssons Vergütung sein. Hätte „Black Widow“ bestimmte Zuschauerhürden überschritten, hätte Johansson spezielle Boni kassiert.
Gerechtfertigt oder Eigentor? Das wird sich nun zeigen. Disney selbst äußerte sich bereits zu der Klage, zeigte sich in erster Linie enttäuscht von Scarlett Johanssons Handeln. Die Corona-Pandemie hätte nach neuen Ansätzen verlangt, um Filme einem größtmöglichen Publikum präsentieren zu können.