Ein ganz normaler Tag in Hollywood...
Seit Wochen stehen Scarlett Johansson und Disney auf dem Kriegsfuß. Weil das Maushaus entgegen der vertraglichen Fixpunkte entschieden hatte, Johanssons MCU-Abschied „Black Widow“ zeitgleich zum Kinostart auch bei Disney+ anzubieten, eröffnete die 36-Jährige kurz darauf das Feuer.
Johansson warf Disney Vertragsbruch vor, hatte das Unternehmen doch die Vorgagen missachtet, den Film exklusiv auf der großen Leinwand zu zeigen. Wir erinnern uns: Zeitgleich zum Kinostart Anfang Juli erschien „Black Widow“ am 9. Juli auch im VIP-Ticket von Disney+. Johanssons Vertrag hatte zahlreichen Informationen zufolge jedoch explizit von einer exklusiven Kinoverwertung gesprochen. Disney reagierte schnell, bot der Schauspielerin kurzfristig eine Gewinnbeteiligung der Einnahmen an, die das Unternehmen über das zubuchbare VIP-Ticket erzielen konnte.
Trotzdem hielt Scarlett Johansson an ihrem Vorhaben fest. Einige Wochen später kam es nun zur Einigung zwischen der Schauspielerin und Disney. Wie Deadline bereits Ende letzter Woche zuerst berichtete, sei die Einigung außergerichtlich getroffen worden. Der Gerichtstermin, der erst kurz zuvor auf März 2022 verschoben worden war, wird demnach also hinfällig.
„Ich bin froh, dass ich meine Differenzen mit Disney aus der Welt schaffen konnte“, wird Scarlett Johansson zitiert. „Ich bin unglaublich stolz auf die Arbeit, die wir über die Jahre zusammen gemacht haben und habe das kreative Zusammenspiel mit dem Team stets genossen.“
Preiswert fiel die Einigung definitiv nicht aus. Zwar gab keine der Seiten eine genaue Auskunft über die Summe, sprach ein Insider jedoch von rund 40 Millionen US-Dollar. Knackig.
Die nächste Zusammenarbeit zwischen Disney und Scarlett Johansson steht sogar bereits im Raum. Demnach soll die 36-Jährige die Hauptrolle in der Neuauflage von „Tower of Terror“ übernehmen. Aufgrund der internen Auslastung soll dieser jedoch erst 2023 erscheinen.
Seit Wochen stehen Scarlett Johansson und Disney auf dem Kriegsfuß. Weil das Maushaus entgegen der vertraglichen Fixpunkte entschieden hatte, Johanssons MCU-Abschied „Black Widow“ zeitgleich zum Kinostart auch bei Disney+ anzubieten, eröffnete die 36-Jährige kurz darauf das Feuer.
Johansson warf Disney Vertragsbruch vor, hatte das Unternehmen doch die Vorgagen missachtet, den Film exklusiv auf der großen Leinwand zu zeigen. Wir erinnern uns: Zeitgleich zum Kinostart Anfang Juli erschien „Black Widow“ am 9. Juli auch im VIP-Ticket von Disney+. Johanssons Vertrag hatte zahlreichen Informationen zufolge jedoch explizit von einer exklusiven Kinoverwertung gesprochen. Disney reagierte schnell, bot der Schauspielerin kurzfristig eine Gewinnbeteiligung der Einnahmen an, die das Unternehmen über das zubuchbare VIP-Ticket erzielen konnte.
Trotzdem hielt Scarlett Johansson an ihrem Vorhaben fest. Einige Wochen später kam es nun zur Einigung zwischen der Schauspielerin und Disney. Wie Deadline bereits Ende letzter Woche zuerst berichtete, sei die Einigung außergerichtlich getroffen worden. Der Gerichtstermin, der erst kurz zuvor auf März 2022 verschoben worden war, wird demnach also hinfällig.
„Ich bin froh, dass ich meine Differenzen mit Disney aus der Welt schaffen konnte“, wird Scarlett Johansson zitiert. „Ich bin unglaublich stolz auf die Arbeit, die wir über die Jahre zusammen gemacht haben und habe das kreative Zusammenspiel mit dem Team stets genossen.“
Preiswert fiel die Einigung definitiv nicht aus. Zwar gab keine der Seiten eine genaue Auskunft über die Summe, sprach ein Insider jedoch von rund 40 Millionen US-Dollar. Knackig.
Die nächste Zusammenarbeit zwischen Disney und Scarlett Johansson steht sogar bereits im Raum. Demnach soll die 36-Jährige die Hauptrolle in der Neuauflage von „Tower of Terror“ übernehmen. Aufgrund der internen Auslastung soll dieser jedoch erst 2023 erscheinen.