Bonnie Aarons erhielt die begehrte Rolle der Dämonen-Nonne Valak in „Conjuring 2“ aufgrund ihrer unverwechselbaren Gesichtszüge, was sowohl Regisseur James Wan als auch Produzent Peter Safran überzeugte. Aarons' Schauspielkarriere erstreckt sich bis in die 90er Jahre und umfasst bemerkenswerte Auftritte in Filmen wie „Mulholland Dr.“ und „Sweet Jane“. Ihr erster Auftritt als Valak machte sie zur herausragenden Figur in der „Conjuring“-Reihe und führte zur Entstehung des Spin-off-Films „The Nun“. Dieser wurde ein so großer Erfolg, dass demnächst die Fortsetzung „The Nun II“ in die Kinos kommt und in den USA bereits ein beeindruckendes erstes Wochenende an den Kinokassen verzeichnete.
Aktuell befindet sich Bonnie Aarons jedoch in einem Rechtsstreit mit Warner Bros. und anderen beteiligten Parteien. Obwohl sie für ihre Arbeit am Film und für Anteile an den Kinogewinnen entlohnt wurde, halten die Studios die Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Merchandising-Artikeln zurück. Aarons argumentiert, dass die Formulierung in ihrem Vertrag, die auf „Bruttogewinne, wenn überhaupt...“ (Quelle: Collider) hinweist, bedeutet, dass Warner Bros. ihr einen Prozentsatz der Einnahmen aus dem Merchandising-Verkauf schuldet. Da die Merchandising-Artikel weiterhin verkauft werden, wird dieser Streit immer drängender.
Die Klage von Aarons hebt die problematische Haltung der Studios gegenüber ihren Arbeitnehmern hervor, besonders im Kontext des anhaltenden Schiffstellerstreiks. Dieser Streik hat bereits zu erheblichen Verzögerungen bei neuen Unterhaltungsprojekten geführt und zeigt die Missachtung der Studios der Rechte ihrer Mitarbeiter.