Fünf Schritte soll der neue Beschluss umfassen, den die Bundesregierung bereits gestern verabschiedete. Während der Lockdown als solcher vorerst bis zum 28. März verlängert wurde, darf sich die Bevölkerung Anfang nächster Woche landesweit über erste, leichtere Lockerungen im privaten und wirtschaftlichen Raum freuen. Bereits am 1. März durften Schulen, Kitas und Friseure deutschlandweit unter strengen Auflagen öffnen, in einigen Regionen kamen zudem diverse weitere Lockerungen hinzu.
Um diesen Trend fortzusetzen, nicht jedoch zu früh alles in die Waagschale zu werfen, geht es ab dem 8. März mit dem nächsten Öffnungsschritt weiter. Ab Montag dürfen demnach Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte landesweit öffnen, sind sogar körpernahe Dienstleistungen wie Massage- und Kosmetikstudios unter Auflagen wieder erlaubt.
Alles schön und gut: Doch wo bleibt das Kino, die Kultur, die Gesellschaft? Die Antwort darauf ist gar nicht mal so leicht zu formulieren. Grundsätzlich sind kulturelle Veranstaltungen dieser Art demnach frühestens ab dem 22. März möglich, dann aber auch nur, wenn die Inzidenz unter 50 gefallen ist. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen Kinos ebenfalls ihren Betrieb aufnehmen - Besucher müssen dann jedoch tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorweisen können.
Aber: Sollte die Inzidenz in diesem Zeitraum an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert über 100 erreichen, tritt wieder die vorige Öffnungsstufe in Kraft (siehe Schaubild unten).
Dass Warner die Kinostarts von „Godzilla vs. Kong“ und „Mortal Kombat“ Ende März respektive Anfang April gestrichen hat (wir berichteten), macht am Tag danach also definitiv Sinn. Fraglich ist jedoch, was die Kinos überhaupt zeigen könne und wollen, sollte die Öffnungsstufe umsetzbar sein.
© Bundesregierung
Um diesen Trend fortzusetzen, nicht jedoch zu früh alles in die Waagschale zu werfen, geht es ab dem 8. März mit dem nächsten Öffnungsschritt weiter. Ab Montag dürfen demnach Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte landesweit öffnen, sind sogar körpernahe Dienstleistungen wie Massage- und Kosmetikstudios unter Auflagen wieder erlaubt.
Alles schön und gut: Doch wo bleibt das Kino, die Kultur, die Gesellschaft? Die Antwort darauf ist gar nicht mal so leicht zu formulieren. Grundsätzlich sind kulturelle Veranstaltungen dieser Art demnach frühestens ab dem 22. März möglich, dann aber auch nur, wenn die Inzidenz unter 50 gefallen ist. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen Kinos ebenfalls ihren Betrieb aufnehmen - Besucher müssen dann jedoch tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorweisen können.
Aber: Sollte die Inzidenz in diesem Zeitraum an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert über 100 erreichen, tritt wieder die vorige Öffnungsstufe in Kraft (siehe Schaubild unten).
Dass Warner die Kinostarts von „Godzilla vs. Kong“ und „Mortal Kombat“ Ende März respektive Anfang April gestrichen hat (wir berichteten), macht am Tag danach also definitiv Sinn. Fraglich ist jedoch, was die Kinos überhaupt zeigen könne und wollen, sollte die Öffnungsstufe umsetzbar sein.
