Schon häufiger geriet der Franzose mit dem Gesetz in Konflikt, bisher ging jedoch noch jede Anschuldigung seitens seiner früheren Ankläger glimpflig für den inzwischen 60-Jährigen aus. So stand Luc Besson beispielsweise erst im Februar dieses Jahres vor Gericht, als ihm eine Reihe sexueller Übergriffe vorgeworfen wurden. Der Fall um Darstellerin Sand Van Roy wurde allerdings zu seinen Gunsten entschieden. Dies könnte sich nun jedoch ändern: Der neue Vorwurf einer ehemaligen Mitarbeiterin Bessons beschuldigt den französischen Filmemacher, sich ihm gegenüber nach allen Regeln der Kunst falsch verhalten zu haben.
Der Vorwurf, welcher bereits in Teilen öffentlich verhandelt wurde, besagt aktuellen Informationen von Deadline zufolge, dass Besson seine ehemalige Assistentin „Sophie F.“ wiederholt diskriminiert und folglich ohne triftigen Grund gefeuert habe. Die Assistentin habe 2015 bei EuropaCorp angeheuert, woraufhin sie nach weniger als drei Jahren ohne Angabe von Gründen entlassen wurde.
Im Detail sei die Klägerin nach langer Überforderung im Job und einem körperlichen wie mentalen Zusammenbruch nicht weiter in der Lage gewesen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Trotz mehrerer ärztlicher Atteste entschied man seitens EuropaCorp, die bereits beurlaubte Mitarbeiterin zu entlassen. Dies sei aufgrund der wiederholten Verfehlungen Bessons und der EuropaCorp-Chefetage in keinster Weise rechtens.
Sollte das zuständige Gericht in Bobigny, Paris, gegen Luc Besson entscheiden, droht ihm eine 10-monatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Strafzahlung von rund 80.000 Euro, die der Franzose gemeinsam mit seiner Firma EuropaCorp entrichten müsste. Eine Entscheidung wird für den 8. Januar 2020 erwartet.
Aktuell feiert Luc Bessons neuestes Regie- und Drehbuchwerk „Anna“ hierzulande ihre Heimkino-Premiere. Der Action-Thriller im klassischen Strickmuster seiner früheren Hits wie „ Nikita “ und „Léon - Der Profi“ ließ Besson zu alter Stärke zurückfinden. Währenddessen arbeitet der französische Altmeister an Fortsetzungen zu „Lucy“ und „Colombiana“, bei letzterem zeichnete Besson lediglich als Autor und Produzent verantwortlich.
Der Vorwurf, welcher bereits in Teilen öffentlich verhandelt wurde, besagt aktuellen Informationen von Deadline zufolge, dass Besson seine ehemalige Assistentin „Sophie F.“ wiederholt diskriminiert und folglich ohne triftigen Grund gefeuert habe. Die Assistentin habe 2015 bei EuropaCorp angeheuert, woraufhin sie nach weniger als drei Jahren ohne Angabe von Gründen entlassen wurde.
Im Detail sei die Klägerin nach langer Überforderung im Job und einem körperlichen wie mentalen Zusammenbruch nicht weiter in der Lage gewesen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Trotz mehrerer ärztlicher Atteste entschied man seitens EuropaCorp, die bereits beurlaubte Mitarbeiterin zu entlassen. Dies sei aufgrund der wiederholten Verfehlungen Bessons und der EuropaCorp-Chefetage in keinster Weise rechtens.
Sollte das zuständige Gericht in Bobigny, Paris, gegen Luc Besson entscheiden, droht ihm eine 10-monatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Strafzahlung von rund 80.000 Euro, die der Franzose gemeinsam mit seiner Firma EuropaCorp entrichten müsste. Eine Entscheidung wird für den 8. Januar 2020 erwartet.
Aktuell feiert Luc Bessons neuestes Regie- und Drehbuchwerk „Anna“ hierzulande ihre Heimkino-Premiere. Der Action-Thriller im klassischen Strickmuster seiner früheren Hits wie „ Nikita “ und „Léon - Der Profi“ ließ Besson zu alter Stärke zurückfinden. Währenddessen arbeitet der französische Altmeister an Fortsetzungen zu „Lucy“ und „Colombiana“, bei letzterem zeichnete Besson lediglich als Autor und Produzent verantwortlich.